Neue Anforderungen nach EMAS III

So sollen die Kernindikatorenden, die die bedeutenden Umweltauswirkungen charakterisieren, den Trend zu mehr Material- und Energieeffizienz belegen.

Die Europäische Gemeinschaft will in den nächsten Jahren hierzu Referenz-Dokumente zur Verfügung stellen, die eine Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander zu wichtigen Kernindikatoren und damit zur Umweltleistung erlauben.

Kleine und mittlere Unternehmen können allerdings von der Erleichterung Gebrauch machen, die Umwelterklärung nur noch alle 4 Jahre validieren zu lassen und die aktualisierte Fassung nur alle 2 Jahre vorzulegen. Zudem hat sich die Europäische Kommission dazu entschieden, nur noch ein Logo zur Verfügung zu stellen, nämlich „Geprüftes Umweltmanagement“.

Auch besteht neuerdings für interessierte Unternehmen und Organisationen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Möglichkeit zur Teilnahme und Registrierung im europaweiten Standort-Register.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Herger telefonisch (030 53339-0) oder unter p.herger@gut.de gerne zur Verfügung.

Autor und Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Peter Herger

GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH