Was kommt nach dem Umweltgesetzbuch? Antwort: vier neue Gesetze zur Neuordnung des Umweltrechts

Als Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat das Bundeskabinett im März 2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).


Bedeutsam sind vor allem die Neuregelungen im Wasser- und im Naturschutzrecht. Grundlage für diese Änderungen ist auch die Anpassung des Grundgesetzes, die eine zeitlich befristete Regelungskompetenz in den genannten Bereichen auf den Bund überträgt, obwohl bisher die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern  lag und der Bund nur eine Rahmengesetzgebungskompetenz hat.
Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten also Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Als Ergebnis der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer zudem auch ohne die Neuregelungen ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen.


Deshalb ist der Bund aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode neue Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht zu erlassen. Zielsetzung sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de) bundeseinheitliche und klare Rechtsgrundlagen, denn ein Flickenteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen führt für die Betriebe zu erhöhten Bürokratiekosten und erschwert Investitionen. Zudem muss der Bund dringlichen Verpflichtungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien nachkommen.
Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung setzt wichtige Empfehlungen der EU zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern um und ergänzt die bestehenden Schutzvorschriften, insbesondere im Bereich der optischen Strahlung. Für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich, so dass der Gesetzentwurf hier ein entsprechendes Nutzungsverbot vorsieht.


Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt werden verschiedene kleinere umweltrechtliche Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen. Das Gesetz fügt sich in eine Reihe weiterer Rechtsbereinigungsgesetze ein, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits erlassen hat.
Die vier Gesetzentwürfe wurden dem Parlament vorgelegt, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.

Autor und Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Peter Herger, GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH