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Behördliche Anerkennung

Unser Fortbildungslehrgang ist laut Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anerkannt nach

  • § 9 AbfBeauftrV,
  • § 9 EfbV,
  • § 5 AbfAEV,
  • § 4 DepV.

Wer sollte die Veranstaltung besuchen?

Betriebsbeauftragte für Abfall

Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben sowie Erlaubnispflichtige nach § 54 KrWG

Anzeigepflichtige nach § 53 KrWG unter bestimmten Bedingungen (§ 4 AbfAEV)

Deponiebeauftragte

weitere Beschäftigte aus der Abfallwirtschaft, da vorhandenes Wissen aufgefrischt und aktualisiert wird