Für Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind und im Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen.
Dieser muss über Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Grundlehrgangs. Nach 2 Jahren ist die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang erforderlich.