Unser Fortbildungslehrgang ist laut Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 21.03.2022 anerkannt nach:
Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben sowie Erlaubnispflichtige nach § 54 KrWG
Anzeigepflichtige nach § 53 KrWG unter bestimmten Bedingungen (§ 4 AbfAEV)
Abfallbeauftragte
Leitende Mitarbeiter von Deponien
weitere Beschäftigte aus der Abfallwirtschaft, da vorhandenes Wissen aufgefrischt und aktualisiert wird
Voraussetzungen für die Teilnahme
Besuch eines Fachkundelehrgangs nach § 9 EfbV und §§ 4, 5 AbfAEV oder eines Fachkundelehrgangs für Abfallbeauftragte oder eines Fachkundelehrgangs nach § 4 DepV