Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verordnungsermächtigung zur getrennten Erfassung von Wertstoffen verankert.
Die Frage ist, ob das neue Wertstoffgesetz oder doch eine Novelle der Verpackungsverordnung dieses Thema abdecken wird. Die derzeit schwierige wirtschaftliche und organisatorische Situation der verschiedenen Erfassungs- und Rücknahmesysteme trägt sicherlich nicht zu einer schnellen Lösung bei. Dennoch ist eine Regelung zur getrennten Erfassung der Wertstoffe dringend geboten, um die im gemischt gesammelten Hausmüll und den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen vorhandenen „Rohstoffe“ nutzen zu können.
Wir dürfen also weiterhin gespannt auf das Ergebnis sein.
Peter Herger, GUT