23.05.2016 Alter: 8 yrs
Kategorie: EnMS

Energieaudits - Rückblick und Ausblick

Wie geht es bis zum nächsten Audittermin weiter?


Mit der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie und der dazugehörigen nationalen Umsetzung, dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), wurden große Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis zum 05.12.2015 verpflichtet. Das verantwortliche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährten einen Ermessensspielraum bis Ende März 2016. Die Schonfrist ist nun verstrichen, und die Stichprobenkontrolle hat begonnen.

Nach Inkrafttreten des novellierten EDL-G wurde vermutet, dass ca. 50.000 Unternehmen der Energieauditpflicht unterliegen. Diese Zahl wurde im Laufe des vergangenen Jahres korrigiert: die Zahl verdoppelte sich auf ungefähr 100.000 Unternehmen.Die GUT Unternehmens- und Umweltberatung führte Energieaudits für Unternehmen unterschiedlicher Branchen durch, hierzu gehörten u.a. Verkehrsdienstleister, produzierende Unternehmen, Bürobetriebe sowie soziale Einrichtungen.

Bei der Durchführung der Energieaudits traten verschiedene Schwierigkeiten auf, wie z. B. das  „Mieter-Eigentümer-Dilemma“. Die Mieter unterliegen der Energieauditpflicht, da sie letztlich die Energie verbrauchen, jedoch sind sie in Bezug auf die Sanierung der Gebäudehülle oder Austausch der technischen Gebäudeausrüstung in ihrem Handlungsraum eingeschränkt.

Eine weitere Schwierigkeit stellte die unzureichende Datengrundlage einiger Unternehmen, vor allem der Bürobetriebe, dar. Zum großen Teil sind die Gebäude nur mit einem Strom- und Wärmemengenzähler ausgestattet, und somit musste der Verbrauch der einzelnen Mietparteien über Flächenschlüssel bestimmt werden.

Während der Durchführung der Audits wurde klar: Das Ziel aller auditierten Unternehmen war die Erfüllung der Anforderung des EDL-G. Da der Aufbau eines Energiemanagementsystems mit höherem Aufwand verbunden ist, gaben die Unternehmen dem Energieaudit den Vorzug.

Da jedoch viele der im Ergebnis der Energieaudits vorgeschlagenen nicht technischen Maßnahmen, wie die Erfassung und Auswertung von Energiedaten, energiebewusstes Handeln der Mitarbeiter, Beschaffung energieeffizienter Geräte, auch Bestandteile eines Energiemanagementsystems sind, wird sich zeigen, wie sich die betroffenen Unternehmen bis zum nächsten Audittermin in 2019 entscheiden. Denn ein Hauptvorteil eines Managementsystems gegen-über einem Audit ist die systematische Umsetzung und Nachverfolgung von Maßnahmen. Der Wirtschaftlichkeitsunterschied zwischen einem Energieaudit alle 4 Jahre und der Einführung eines Energiemanagementsystems sollte aus diesem Grund hinsichtlich der potenziellen Kosten-/Nutzenverhältnisse betrachtet werden und nicht nur hinsichtlich der Projektkosten.

Ein weiterer Grund für die Einführung eines Energiemanagementsystems könnte die Tatsache sein, dass das bereits durchgeführte Audit die energetische Auswertung und die Empfehlung von Maßnahmen nach DIN EN ISO 50001, Punkt 4.4.3, ersetzen kann. Somit ist ein guter Teil des zu erbringenden Aufwandes zur Einführung eines Managementsystems mit dem Energieaudit bereits erledigt.

Isabell Fritsch M.Eng., Robert Atkinson M.Sc., GUT


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