Die Dokumente beschreiben die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung in Industrieanlagen und sind für IED-Anlagen verpflichtend einzuhalten. Mit der Veröffentlichung der Dokumente im EU-Amtsblatt sind die Anforderungen für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich und müssen innerhalb von vier Jahren in nationales Recht umgesetzt sein.
Am 31.07.2017 wurden die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen durch die EU-Kommission verabschiedet. Dazu gehören u. a. Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Anforderungen durch eine Anpassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV). Wichtigste Neuerung ist die Verschärfung der Schadstoffemissionsgrenzwerte, u. a. für Stickoxid- und Quecksilberemissionen. Zum Beispiel wurden die Stickoxidemissionen für bestehende Braunkohlestaubfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 300 MW von 200 mg/Nm³ auf 140-165 mg/Nm³ begrenzt. Die Einwände Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten gegen die Emissionswerte für Stickoxide wurden letztendlich überstimmt.
Auch im Bereich der Abfallverwertung und -beseitigung erarbeitet die EU-Kommission BVT-Schlussfolgerungen. Die Entwürfe sind bereits auf der Internetseite des europäischen IVU-Büros veröffentlicht. Mit einer Verabschiedung der Dokumente ist 2018 zu rechnen.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Isabell Dietzmann M.Eng., GUT