Die Europäische Kommission hat im Jahr 2022 den Vorschlag unterbreitet, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) und die Deponierichtlinie zu ändern, um diese u.a. auch an die Anforderungen des „Green Deal“ anzupassen. Die dann fertige Richtlinie wurde am 24.04.2025 als „Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie und der Deponierichtlinie“ verabschiedet und schließlich am 15.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zum 05.08.2024 ist diese novellierte Richtlinie, die auch als „Null-Emissionenrichtlinie“ bezeichnet wird, in Kraft getreten.
Die Mitgliedsstaaten haben jetzt bis zum 01.07.2026 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen; Deutschland plant neben der Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit der 45. BImSchV auch eine neue Rechtsverordnung.
Ziele der neuen IED 2.0
Neben der Umsetzung des „Green Deals“ zur Umsetzung und Erreichung der EU-Umweltziele und der Klimaschutzstrategie soll auch eine grüne und kreislauffähige Industrie gefördert werden und der industrielle Standard an den neuesten Stand der Technik angepasst werden. Umweltfreundlichere und effizientere Technologien sollen genutzt werden und Zukunftstechnologien schneller verbreitet werden.
Die Öffentlichkeit soll allerdings auch bessere Einblicke in umweltschädliche Tätigkeiten erhalten und stärker bei Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Dazu soll die Datenverfügbarkeit und Transparenz erhöht werden.
Anforderungen bei Genehmigungsverfahren
In Artikel 14 Absatz 1 wird dann auch ausgeführt, dass die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die Genehmigung alle Maßnahmen umfasst, die zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen notwendig sind. „Zu diesem Zweck sorgen die Mitgliedsstaaten dafür, dass Genehmigungen erst nach Konsultation aller Behörden, die für die Einhaltung der Umweltvorschriften .., einschließlich der Umweltqualitätsnormen, verantwortlich sind, erteilt werden“.
Dazu zählen auch „angemessene Überwachungsanforderungen für den Verbrauch und die Wiederverwendung von Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen“; hinzu kommen auch „angemessene Anforderungen zur Festlegung der Merkmale eines Umweltweltmanagementsystems“.
Umweltmanagementsysteme für IED-Anlagen gefordert
Für Anlagen nach Anhang I der IED-Richtlinie 2.0 wird von den Mitgliedstaaten gefordert, dass diese vom „Betreiber die Erstellung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems“ fordern. Damit werden Umweltmanagementsysteme obligatorisch. Dabei ist festgelegt, dass das Umweltmanagementsystem über die folgenden Mindestinhalte verfügen muss:
Für Anlagen, die nach Energieeffizienzrichtlinie eine Energieprüfung durchzuführen haben oder ein Energiemanagementsystem umzusetzen, sind die Ergebnisse der Prüfung oder der Umsetzung eines Energiemanagementsystems sowie die Maßnahmen von Empfehlungen darzustellen.
Ebenso ist ein Chemikalienverzeichnis zu erstellen mit einer „Risikobewertung der Auswirkungen dieser Stoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie eine Analyse der Möglichkeiten einer Substitution durch sicherere Alternativen oder der Verringerung ihrer Verwendung oder Emissionen“. Wenn gefordert, dann ist auch ein Transformationsplan zu erstellen (siehe folgenden Artikel).
Umweltmanagementsysteme auch nach BVT-Schlußfolgerungen gefordert
Umweltmanagementsysteme sind bereits nach den Vorläuferregelungen wie den BVT-Schlussfolgerungen gefordert. Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen orientieren sich dabei stark an Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 und EMAS.
Deshalb ist es nicht überraschend, dass auch eine regelmäßige Überprüfung des Umweltmanagementsystems gefordert wird, „um sicherzustellen, dass es weiterhin geeignet, angemessen und wirksam ist. Das Umweltmanagementsystem wird erstmals am 1. Juli 2027 geprüft, .. und dabei mindestens alle drei Jahre einer Prüfung durch eine gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle oder einen akkreditierten oder zugelassenen Umweltgutachter unterzogen.“ Dieser Gutachter hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob das Umweltmanagementsystem und seine Umsetzung mit diesen Anforderungen übereinstimmen.
Daniel Sauer, Peter Herger, GUT