Viele Unternehmen müssen zur Unterstützung der Geschäftsführung und der Mitarbeitenden Fachkräfte für Arbeitssicherheitssicherheit, Betriebsärzte, Immissionsschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte oder andere Fachbeauftragte bestellen. Die Grundlage dazu sind einschlägige gesetzliche Bestimmungen, in denen diese Anforderungen festgelegt werden. So ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt, dass bei einer Direkteinleitung in das Gewässer von 750 m3 Wasser oder mehr ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen ist und nach Abfallbetriebsbeauftragtenverordnung und nach der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) sind für dort konkret genannte Anlagen Betriebsbeauftragte einzusetzen. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auch anordnen, dass ein oder mehrere Betriebsbeauftragte zu bestellen sind, auch wenn die Fundstellen in den gesetzlichen Regelungen das so nicht hergeben. Nicht zuletzt durch Nebenbestimmungen in Genehmigungen kann die Bestellung von Betriebsbeauftragten beauflagt worden sein.
Grundsätzlich ist in diesen Regelungen ausgeführt, dass interne Betriebsbeauftragte zu bestellen sind, somit zuverlässige und fachkundige Personen, die den Betreiber bzw. Unternehmer und die Mitarbeitenden beraten und unterstützen sollen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen hat der Gesetzgeber aber in der 5. BImSchV ausgeführt, dass die zuständige Behörde auf Antrag die Bestellung eines oder mehrerer nicht betriebsangehöriger Immissionsschutzbeauftragter gestatten soll, „wenn hierdurch eine sachgemäße Erfüllung der .. bezeichneten Aufgaben nicht gefährdet wird.“ (siehe „§5 Nicht betriebsangehörige Beauftragte“ der 5. BImSchV).
Aus unserer Sicht bietet die Einbindung von externen Betriebsbeauftragten neben dem Umstand, dass möglicherweise internes Personal hierfür nicht vorhanden ist, den Vorteil, dass die Aufgaben unvoreingenommen und auf Basis eines gewissen Erfahrungsschatzes wahrgenommen werden. Externe Betriebsbeauftragte sind somit in der Lage, das Unternehmen zielgerichteter zu begleiten, da auch oft durch verschiedene Bestellungsverhältnisse umfangreiche Kenntnisse zu den Anforderungen an Unternehmen bestehen.
Gerne prüfen wir für Ihr Unternehmen, ob die Einbindung eines (internen oder externen) Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, Abfall oder Gewässerschutz durch gesetzliche Anforderungen oder Ihre Genehmigungen gefordert ist. Bitte sprechen Sie uns dazu an, am besten per e-mail unter infogut.de oder p.hergergut.de oder 030 – 5 333 9 – 100.
Peter Herger, GUT