26.05.2015 Alter: 9 yrs
Kategorie: Abfallwirtschaft, Umweltrecht

Das neue Elektronik- und Elektrogerätegesetz

Erhöhung der Recycling- und Verwertungsquoten ab Mitte 2015 geplant


Seit dem März 2005 liegt das Elektronik- und Elektrogeräte-Gesetz vor. Am 13.08.2012 ist die neue WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte) der EU in Kraft getreten. Diese Richtlinie hätte bis zum 14. 02.2014 in nationales Recht umgesetzt sein müssen.

Im Bundeskabinett wurde schließlich  im März diesen Jahres das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) verabschiedet. Ziel der neuen Regelung ist es, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen, für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen und zu verhindern, dass die Geräte im Restmüll landen.

Rücknahmeverpflichtung für „große Vertreiber“

Nach dem neuen Elektrogesetz sind große Vertreiber zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Als "große Vertreiber" gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Bei kleinen Geräten (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Mit dieser Regelung wird es für den Verbraucher wesentlich einfacher, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben.

Ab 2018 wird ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt. Dabei werden erstmalig auch Photovoltaik-Module sowie Leuchten aus privaten Haushalten in den Anwendungsbereich  des ElektroG aufgenommen. Damit soll die bisherige Zielsetzung des bestehenden ElektroG, je Bundesbürger im Durchschnitt je Jahr mindestens 4 kg Elektrogeräte einzusammeln, noch wesentlich übertroffen werden. Ab 2016 sollen die Sammelziele stufenweise angehoben werden auf:

  • 45 % im Jahr 2016 und
  • 65 % im Jahr 2019,

und zwar jeweils des durchschnittlichen Gewichts der in den letzten 3 Jahren in Verkehr gebrachten Geräte.

Bei der Behandlung der Elektrogeräte sollen die Recycling- und Verwertungsquoten um 5 Prozent ab Mitte 2015 erhöht werden, d.h., dass das neue ElektroG zudem eine qualitativ hochwertige Behandlung des Elektroschrotts, die auf die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtet ist, fördert. Für zertifizierte Erstbehandlungsanlagen soll zudem eine Anzeigepflicht eingeführt und eine entsprechende Liste aller zertifizierter Erstbehandlungsanlagen veröffent-licht werden.

Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.


Peter Herger, GUT


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