08.06.2021 Alter: 3 yrs
Kategorie: Abfallwirtschaft, Gefahrgut / Gefahrstoffe, GUT informiert aktuell, Startseite, Umweltrecht

Steigende Entsorgungskosten und Bequemlichkeit verursachen Vermüllung


Aus einem LkW abgeladene Mineralwolle (Sondermüll) vor einem Kindergarten

Aufgrund der in den letzten Jahren zum Teil stark gestiegenen Entsorgungskosten beobachten wir in unseren Städten eine immer stärker werdende Vermüllung; gerade in den Randbezirken, auf abgelegenen Strassen und Wegen, in Grünanlagen und in Waldbereichen nimmt die Menge der sogenannten „herrenlosen Abfälle“ weiter zu. Hinzu kommt sicherlich ab und an auch Bequemlichkeit, den manch einer scheut den Weg zum Recyclinghof oder zur Abfall-Annahmestelle.    

Bedauerlich ist hierbei, dass die für die Beräumung entstehenden Kosten über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf den Gebührenzahler abgewälzt werden und auch Gefahren für Leib und Leben entstehen können. So finden sich (siehe Foto) aus einem LkW abgekippte gefährliche Mineralwolle-Abfälle sogar in der Nähe von Kindergärten, was unverzüglich dem Ordnungsamt gemeldet werden muss.

Nach Strafgesetzbuch (StGB) ist im § 326 „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ geregelt, dass … (1) wer unbefugt Abfälle, die ... 2. für den Menschen krebserzeugend oder die … 4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden ... außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, … mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft … wird.

Hier sollten die Ordnungsbehörden und die lokalen Medien stärker publizieren, wenn Täter gefasst und überführt werden konnten, um potenzielle Umweltverschmutzer abzuschrecken.

Peter Herger, GUT


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