08.07.2019 Alter: 5 yrs
Kategorie: Managementsysteme, EnMS

Energieaudits - Aktualisierung der 90 %-Regel im Gruppenverbund

Veröffentlichung des BAFA vom 28.06.2019


Das BAFA veröffentlichte am 28.06.2019 eine Aktualisierung der 90 %-Regel im Gruppenverbund. Die Anwendung setzt voraus, dass alle teilnehmenden Unternehmen bereits ein Erstaudit durchgeführt haben und sich im Prozess des Wiederholungsaudits befinden.

Die Bilanzierung des zu auditierenden Gesamtenergieverbrauchs schließt nun auch die Unternehmen mit ein, die nach ISO 50001 bzw. EMAS zertifiziert und von der Energieauditpflicht freigestellt sind. Das bedeutet, dass wenn z.B. von fünf Unternehmen einer Gruppe ein Unternehmen nach ISO 50001 zertifiziert ist und mehr als 90 % des Gesamtenergieverbrauchs der Gruppe abdeckt, die restlichen vier Unternehmen kein Energieaudit nach DIN 16247-1 mehr durchführen müssen.

Die Anwendung der 90 %-Regelung und des Multi-Site-Verfahrens im Gruppenverbund im Wiederholungsaudit müssen für den Nachweis der Energieauditpflicht detailliert und nachvollziehbar dokumentiert und jedem teilnehmenden Unternehmen ausgehändigt werden. Dies setzt voraus, dass weiterhin 100 % des Gesamtenergieverbrauchs der Gruppe ermittelt und auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt werden. Als Nachweis der Erfüllung der Energieauditpflicht gegenüber dem BAFA dienen die Dokumentation der 90 %-Regelung und das relevante Zertifikat der Verbundunternehmen.

siehe Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 26.06.2019, S. 61 ff.

Anne Schoenberg, Kathrin Zentmaier, GUT

 

 


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