08.12.2021 Alter: 2 yrs
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Die neue TA Luft 2021


Nach vielen Beratungen und Änderungen war es im Juni 2021 endlich soweit: Die Bundesregierung beschloss die Neufassung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“. Ab Dezember 2021 wird diese neue Version nun ihren Vorgänger aus dem Jahr 2002 ersetzen und dem heutigen Stand der Technik angepasst, außerdem wurden zahlreiche EU-Vorgaben umgesetzt. Die TA Luft wird von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in Bezug auf den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, verwendet. Sie gilt aber auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen wo zutreffend. Ihr Ziel ist es, die Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen zu verringern.

 

Neuregelungen nach TA Luft

Mit der Anpassung an den aktuellen Stand der Technik wurden auch zahlreiche Grenzwerte von Schadstoffemissionen verschärft. Zusätzlich sind folgende Neuerungen nennenswert: AnwohnerInnen sollen zukünftig stärker vor Geruchsimmissionen geschützt werden. Anhang 7 der neuen TA Luft nennt hierzu Vorgehensweisen zur Feststellung und Analyse von Geruchsbelästigungen.

Neben der Aufnahme von neuen Anlagen in die TA Luft (wie z.B. Biogasanlagen) wurde auch die Klassifikation von besonders gesundheitsschädigenden Stoffen überarbeitet. Darunter fallen zum Beispiel Stoffe, die krebserregend oder reproduktionstoxisch sind. Die Regelungen betreffend der „klassischen“ Schadstoffe, wie etwa Staub, Schwefeldioxid und Stickstoffe, sind ebenfalls überarbeitet worden.

 

Umsetzung in der Praxis

Für Betreiber von Tierhaltungsanlagen wurden die Regelungen ebenfalls deutlich verschärft. Feinstaub- und Ammoniakemissionen müssen vermieden werden, außerdem spielen nun die Stickstoffimmissionen in der Anlagenumgebung eine größere Rolle. Auch die neuen Regelungen zum Geruch greifen für diese Anlagen, denn ab einer bestimmten Tieranzahl werden bestimmte Lüftungssysteme vorgeschrieben.

Zusätzlich definiert und konkretisiert die neue TA Luft nun den Begriff „Stand der Technik“ - vorher eher ein abstrakter Begriff, verweist die TA Luft nun auf VDI-Richtlinien und DIN-Normen. So stützt sich die TA Luft auf über 100 technische Regeln, erarbeitet von der Kommission Reinhaltung der Luft, kurz KRdL, des Vereins Deutscher Ingenieure.

Als Verwaltungsvorschrift wird die neue TA Luft vorerst nur für Betreiber, die eine neue Anlage errichten oder eine bestehende grundsätzlich verändern wollen, eine Rolle spielen. Auf Betreiber von bestehenden Anlagen kommen gegebenenfalls nachträgliche Anordnungen zu, wobei hier grundsätzlich zwischen einer nachträglichen Anordnung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und einer nachträglichen Anordnung zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen unterschieden werden kann. Je nach Anlage sieht der Gesetzgeber hier auch Übergangs- bzw. Sanierungsfristen von bis zu fünf Jahren vor.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung der neuen Anforderungen nach TA Luft.

 

Helene Benkert, GUT


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