09.06.2023 Alter: 315 days
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Vorteile und Anreize für EMAS-registrierte Unternehmen

Ein umfassender Überblick in den Bereichen Abfall, Energie, Immissionsschutz und Wasser


In der heutigen Zeit, in der Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen, spielen umweltfreundliche Maßnahmen für Unternehmen eine entscheidende Rolle. Eine Möglichkeit, um Umweltschutz und betriebliche Prozesse miteinander zu verbinden, ist die Registrierung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), das durch vereinzelte Verknüpfungen mit anderen umweltpolitischen Instrumenten zahlreiche Vorteile und Anreize für Unternehmen bietet. Im folgenden Abschnitt werden einige dieser Vorteile, vor allem im Themenbereich Abfall, aber auch in den Bereichen Energie, Immissionsschutz und Wasser, genauer betrachtet. 

 

Vorteile im Themenbereich Abfall

Im Themenbereich Abfall eröffnet die EMAS-Registrierung zum Beispiel in § 11 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) eine Befreiung von bestimmten Nachweispflichten, die normalerweise für die Verarbeitung von Bioabfall gelten würden. Des Weiteren kann eine solche Zertifizierung den zeitlichen Abstand der Vor-Ort-Überprüfungen gemäß § 22a Abs. 2 Nr. 3 Deponieverordnung (DepV) beeinflussen. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bietet in § 22 Abs. 4 Nr. 1 eine Verwaltungsvereinfachung, indem für EMAS-zertifizierte Unternehmen das Verfahren der Begutachtung und Zertifizierung durch eine technische Überwachungsorganisation erleichtert wird. Auch die EMAS-Privilegierungs-Verordnung (EMASPrivilegV) legt allgemeine Erleichterungen für EMAS-registrierte Standorte und Organisationen im Abfallrecht fest. Zudem werden EMAS-eingetragene Standorte bei fakultativen Nachweisverfahren gemäß § 51 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) berücksichtigt. Zusätzlich gewährt § 61 des gleichen Gesetzes weitere abfallrechtliche Erleichterungen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 der Nachweisverordnung (NachwV) sind EMAS-Organisationen außerdem von der Pflicht befreit, eine Eingangsbestätigung nach § 4 zu erteilen und die Bestätigung der zuständigen Behörde über die Zulässigkeit jedes Entsorgungsvorgangs nach § 5 einzuholen. Einen weiteren Vorteil enthält § 15 der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) für Unternehmen, die biologische Abfallbehandlungsanlagen betreiben. Dort genannte Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit können nämlich auch durch ein EMAS-System erfüllt werden.

 

Anreize im Themenbereich Energie

Im Themenbereich Energie bietet die EMAS-Registrierung den Unternehmen ebenfalls vielfältige Anreize. So kann die Nutzung von EMAS beispielsweise als Grundlage für die Beantragung des Spitzenausgleichs bei der Strom- und Energiesteuer (§ 55 EnergieStG, § 10 StromStG i.V.m. §4 SpaEfV) dienen. Alle “Nicht-KMU” (Nicht-kleine und -mittlere Unternehmen) sind zudem von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits gemäß des Energiedienstleitungsgesetzes (EDL-G), das normalerweise alle vier Jahre zu erbringen ist, ausgenommen, sofern ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt wurde. 

 

Erleichterungen im Themenbereich Immissionsschutz

Auch im Bereich des Immissionsschutzes bietet die EMAS-Registrierung diverse Erleichterungen. Unternehmen können beispielsweise von ihrer EMAS-Mitgliedschaft im Genehmigungsverfahren neuer Anlagen (9. BImSchV) oder in § 11 Abs. 2 der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (20. BImSchV) durch Verwaltungserleichterungen profitieren. Darüber hinaus sieht die Europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED) EMAS als Kriterium bei der Beurteilung der Umweltrisiken vor, was sich positiv auf den zeitlichen Abstand der Vor-Ort-Besichtigungen auswirken kann nach § 52a Abs. 2 Nr. 3 BImSchG. 

 

Vorzüge im Themenbereich Wasser

Im Bereich des Wassermanagements wird EMAS-Organisationen zum Beispiel in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in § 43 Abs. 4 ermöglicht, auf eine Anlagendokumentation zu verzichten, sofern vergleichbare Angaben in der Umwelterklärung enthalten sind. Im Sinne des § 24 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind außerdem für EMAS-registrierte Standorte in wasserrechtlichen Verfahren Überwachungserleichterungen vorgesehen. Das kann bedeuten, dass EMAS-registrierte Organisationen beispielsweise mit weniger behördlichen Kontrollen, weniger Antrags- oder Berichtspflichten oder Messungen konfrontiert werden können, was eine erhebliche Entlastung für Unternehmen darstellen kann.

 

Fazit

Mit dem zunehmenden Bewusstsein für die Bedeutung der Nachhaltigkeit in der Wirtschaft ist es für Unternehmen immer wichtiger geworden, auf nachhaltige Methoden und Umweltmanagement zu setzen. Die EMAS-Registrierung kann dabei helfen, diese Ziele zu erreichen und gleichzeitig Vorteile auf rechtlicher und finanzieller Ebene zu erzielen. Mit Blick auf die Zukunft der nachhaltigen Wirtschaft ist es daher sinnvoll, dass Unternehmen die Vorteile der EMAS-Registrierung in Betracht ziehen.

 

Henriette Klaue, GUT


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