08.12.2021 Alter: 2 yrs
Kategorie: GUT informiert aktuell, Startseite, Umweltrecht

Neuerung bei ASR A2.2

Maßnahmen gegen Brände


Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten bieten den Unternehmen einen genauen Einblick zum Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Die ASR A2.2 vom 02.05.2018 gibt dabei die genauen Anforderungen zur Verhinderung von Bränden vor. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er nun genauere Anforderungen bei erhöhter Brandgefahr einzuhalten und für eine geeignete Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung zu sorgen hat. Zudem werden die geltenden Regeln zum Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung erweitert. Die Neufassung enthält zudem Ergänzungen zu praxisgerechten Beispielen, die dem besseren Verständnis dienen sollen.

Durch die letzte Änderung der ASR A2.2 am 24.03.2021 wurde nur eine kleine Änderung vorgenommen. Diese erscheint auf den ersten Blick nicht wirklich als eine Veränderung der bestehenden Norm. Allerdings ist nun das Intervall für Löschübungen von der Brandgefährdung abhängig. Für die Unternehmen bedeutet das, dass sie beim Feststellen von erhöhter Brandgefährdung das Intervall der Fortbildung verkürzen müssen oder genau begründen, warum sie es bei dem gängigen Intervall belassen wollen. Arbeitgeber sollten deshalb jetzt sichergehen, ob sie das Intervall für die Brandschutzübungen an die Brandgefährdung angepasst und auch nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert haben.

Conrad Springmann, Peter Herger, GUT


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