15.02.2019 Alter: 5 yrs
Kategorie: Managementsysteme, EnMS
Von: Kathrin Zentmaier

Energieaudit-Pflicht nach EDL-G: Neue Energieaudit-Phase in 2019

Die Durchführung von Energieaudits geht 2019 in die neue Runde.


Gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle Nicht-KMU seit 2015 verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen, die nach ISO 50001 oder nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) zertifiziert sind. Die nächste Audit-Runde steht daher für viele Unternehmen im aktuellen Jahr 2019 an. Gerechnet vom Zeitpunkt der Durchführung des ersten Audits (Unterschriftsdatum des Energieauditberichts) haben die Unternehmen vier Jahre Zeit, ein weiteres Energieaudit durchzuführen.

Rechtzeitig zum Beginn der aktuellen Audit-Phase hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Merkblatt zur Durchführung von Energieaudits überarbeitet und dazu einen Leitfaden für die Erstellung von Energieauditberichten veröffentlicht. Begleitend dazu wird das EDL-G überarbeitet, es liegt momentan jedoch ausschließlich im Referentenentwurf vor.

Damit werden die Anforderungen an die Unternehmen, die Auditberichte und an die Energieberater geschärft. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:

  • Änderung der Struktur des Energieaudit-Berichts
  • erhöhte Anforderungen an den rechnerischen Nachweis von Energieeinsparungen von Energieeffizienzmaßnahmen und an deren wirtschaftliche Bewertung
  • Erweiterung der Kriterien für die Rangfolge von Effizienzmaßnahmen
  • Einführung einer Bagatellgrenze (< 400.000 kWh/a), durch die Kleinverbraucher von der Energieauditpflicht freigestellt werden
  • Detaillierung der Anforderungen an die Dokumentation des Clusteringsprozesses für das Multi-Site-Verfahren
  • neue Anforderungen an Kennzahlen
  • höherer detaillierungsgrad bei der Besachreibung un dAnalayseder vorhandenen technischen Anlagen und Querschnittstechnologien
  • Fortbildungspflicht der Auditoren

Insgesamt sind die Anforderungen an Energieaudits im Vergleich zur letzten Auditphase gestiegen. Vor allem für Unternehmen mit einer Vielzahl an verschiedenen und komplexen technischen Anlagen, z. B. Produktionsunternehmen, könnte die Einführung eines Energiemanagementsystems als Alternative zum Energieaudit sinnvoll sein. Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen über viele Standorte verfügt. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Einführung eines Managementsystems anstelle des Energieaudits, so muss spätestens nach zwei Jahren ein gültiges Zertifikat vorliegen bzw. die Eintragung der EMAS-Validierung stattgefunden haben.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit dem Thema des Wiederholungsaudits und der Prüfung der Sinnhaftigkeit eines alternativen Systems zu befassen. Nur dadurch kann ein optimales Ergebnis mit positivem Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt und Zeitdruck vermieden werden.

Unsere vom BAFA anerkannten Auditoren unterstützen Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Verfahrens und bei der Durchführung Ihres Energieaudits. Durch einen qualifizierten Energieaudit-Bericht und die Ableitung von konkreten und umsetzbaren Energieeffizienz-Maßnahmen, die mit fundierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen unterlegt werden, sichern wir Ihnen einen nachhaltigen Nutzen des Energieaudits zu. Gerne helfen wir Ihnen auch längerfristig bei der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen, wenn möglich inklusive der Beantragung geeigneter Fördermittel. So können Sie langfristig Energieeinsparungen erzielen und dabei den eigenen Zeitaufwand gering halten.

Sprechen Sie uns an: Frau Dietzmann, Frau Zentmaier, Herr Herger oder Herr Dr. Freise stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung (info@gut.de, 030 53339-0

Katrin Zentmaier M.Sc., GUT

 


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