08.06.2021 Alter: 3 yrs
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Das Bundeskabinett beschließt die neue TA Luft


Der aktuelle Entwurf der TA Luft 2021 wurde am 16.12.2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Nun bedarf es zudem einer Zustimmung des Bundesrates, so dass ein endgültiger Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erwartet wird.
Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und hat das Ziel, Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen zu minimieren, um den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft sowie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt im Ganzen sicherzustellen.


Die Novellierung ist notwendig, da die TA Luft mit diesem Entwurf erstmals seit 2002 an den aktuellen Stand der Technik angepasst wird. Außerdem werden damit viele Anforderungen, die Veränderungen im Emissionsbereich vorsehen, aus dem EU-Recht in nationales Recht überführt. Mit dem Beschluss der TA Luft 2021 werden sich für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV einige Änderungen und zum Teil verschärfte Regelungen ergeben. Betroffen von der Novellierung sind vor allem die Nichteisenmetall-Industrie, die Tierhaltungsanlagen und die Holzwerkstoffindustrie, auf die mehrere, verpflichtend umzusetzende Durchführungsrechtsakte (Schlussfolgerungen über die „Beste verfügbare Technik“) zukommen.
Die Grundstruktur der TA Luft bleibt erhalten. Änderungen sind hauptsächlich im 4. Abschnitt: „Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ (Immissionsteil) und im 5. Abschnitt „Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen“ (Emissionsteil) zu finden.
In der Neufassung werden zudem Anforderungen in Bezug auf Geruchsemissionen und Stickstoffverbindungen umgesetzt. Derzeit werden Gerüche mit Hilfe der Geruchsimmissionsrichtlinie bewertet, die eine Empfehlung der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz ist. Diese Richtlinie wird jetzt mit kleinen Verbesserungen in die TA Luft aufgenommen, damit ein einheitlicher Standard für alle Bundesländer und eine erhöhte Rechtssicherheit für Betreiber und Anwohner erzielt wird.

Jasmin Wagner und Virginia Tschorba, GUT


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