07.12.2023 Alter: 2 yrs
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Das neue Wärmeplanungsgesetz – bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen


Das neue "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" ist vom Deutschen Bundestag Mitte November 2023 verabschiedet worden. Es regelt zum einen die kommunale Wärmeplanung und zum anderen die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze und es soll so dazu beitragen, dass bis 2045 alle Gebäude nur noch klimaneutral beheizt werden. Das beinhaltet die Umstellung auf Erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.

Die Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle für die Energiewende neben der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, auch bekannt als "Heizungsgesetz". Das ebenso verabschiedete Gebäudeenergiegesetz ist so konzipiert, dass verschiedene Möglichkeiten zur Erfüllung der geplanten Vorgabe von 65% erneuerbarer Energie angeboten werden. Eine dieser Optionen besteht darin, sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Der Gesetzesentwurf beinhaltet daher auch Verknüpfungen zur kommunalen Wärmeplanung.

 

Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) fördert die Bundesregierung die Klimaneutralität in der Wärmeversorgung aktiv. Bei einer vorhandenen Wärmeplanung gibt es beispielsweise Einblicke darüber, ob vor Ort eine umweltfreundliche Fernwärmeversorgung existiert oder zukünftig entstehen wird. Dies trägt dazu bei, flächendeckende Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Derzeit erfolgt die Versorgung von etwa 14% der Haushalte bundesweit über Fernwärme, wovon lediglich 20% aus erneuerbaren Energien stammen.

Der Gesetzesentwurf hat das Ziel, in allen etwa 11.000 deutschen Kommunen eine Wärmeplanung zu etablieren. Dies ermöglicht es den Einwohnern und Gewerbetreibenden, die lokale Energieversorgung besser einzuschätzen, indem sie Informationen über den verwendeten Energieträger und die Art der Versorgung erhalten. Dies wiederum erleichtert Investitionsentscheidungen im Hinblick auf kosteneffizientes und klimagerechtes Heizen. Die Wärmeplanung soll ausschließlich auf bereits vorhandenen Daten basieren, die den Behörden und Energieversorgungsunternehmen bereits vorliegen.

Das Wärmeplanungsgesetz legt fest, dass bestimmte Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme eingehalten werden müssen. Dieser Gesetzesentwurf bildet den Rahmen für die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau von Fernwärme. Bis zum Jahr 2030 ist das Ziel, dass die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen 30% der Wärmenetze und bis 2040 sollen 80% der Wärmenetze mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden. Bis 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral sein. Für neue Wärmenetze gilt bereits ab dem 1. Januar 2024 die Anforderung, dass mindestens 65% erneuerbare Wärme in das Netz eingespeist werden muss.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht auch Optionen für eine grenzüberschreitende Beteiligung an der Wärmeplanung vor. Die Beispiele der Städte Straßburg und Kehl sowie Görlitz und Zgorzelec veranschaulichen, dass eine länderübergreifende Wärmeversorgung realisierbar ist. An der deutsch-französischen Grenze wird voraussichtlich ab 2027 die unvermeidbare Abwärme eines örtlichen Stahlwerks tausende Haushalte auf beiden Seiten des Rheins mit Wärme versorgen. An der deutsch-polnischen Grenze ist eine klimaneutrale Fernwärmeerzeugung ab 2030 geplant, was dazu beiträgt, Europa enger miteinander zu verbinden und die länderübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.

 

Mareike Thiel, GUT


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