10.12.2024 Alter: 1 year
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Das neue Beschleunigungs-Gesetz als Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Die am 14. Juni 2024 im Bundesrat verabschiedete Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bringt wesentliche Erleichterungen und Beschleunigungen für Genehmigungsverfahren im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie für Industrieprojekte. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verkürzung von Fristen, die Digitalisierung von Verfahren und die Möglichkeit, Projekte schon vor der endgültigen Genehmigung zu starten.

Ein zentrales Element der Reform ist die Verkürzung der Genehmigungsfristen. Die Frist zur Bearbeitung eines Genehmigungsantrags darf nun nur noch einmalig um drei Monate verlängert werden, außer der Antragsteller stimmt einer weiteren Verlängerung zu. Zusätzlich beginnt die Frist für die Bearbeitung eines Antrags nun strikter. Sie startet entweder nach Ablauf eines Monats ab Antragseingang oder nachdem erstmals nachgeforderte Unterlagen eingereicht wurden. Dies schafft für Vorhabenträger mehr Planungssicherheit, bedeutet aber höhere Anforderungen an die Qualität der Antragsunterlagen.  

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den sogenannten „vorzeitigen Baubeginn“ gemäß § 8a BImSchG. Künftig können Vorhaben an bereits bestehenden Standorten sowie Änderungsanträge für bestehende Genehmigungen bereits vor der endgültigen Genehmigung umgesetzt werden, und zwar ohne die bisher erforderliche behördliche Genehmigungsprognose. Dies reduziert die Wartezeit erheblich und ermöglicht es, den Bau früher zu beginnen, auch wenn noch nicht alle Verfahrensschritte abgeschlossen sind. Der Vorhabenträger trägt zwar weiterhin das Risiko, dass das Projekt nicht genehmigt wird und zurückgebaut werden muss, doch in vielen Fällen, in denen das Risiko gering ist, dürfte dies eine spürbare Beschleunigung bringen.

Für den Ausbau der Windenergie bringt die Novelle zusätzliche Erleichterungen. So entfällt in vielen Fällen der bisher verpflichtende Erörterungstermin, was das Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zudem ist es nun möglich, zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren verbindlich klären zu lassen. Besonders relevant ist dies für Repowering-Projekte, bei denen bestehende Windenergieanlagen durch effizientere Anlagen ersetzt werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesnovelle liegt auf der stärkeren Digitalisierung der Verfahren. Behörden können künftig verlangen, dass Anträge in elektronischer Form eingereicht werden. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und macht die Bearbeitung effizienter. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein, was die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt.

Zusätzlich wird die Rolle eines Projektmanagers gestärkt, der auf Antrag des Vorhabenträgers das Genehmigungsverfahren begleitet und koordiniert. Dies entlastet die Behörden und sorgt für einen reibungsloseren Ablauf.

Mit diesen Maßnahmen leistet die BImSchG-Novelle einen entscheidenden Beitrag zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, insbesondere für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Ludwig Kreitmaier, Peter Herger, GUT


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