24.06.2019 Alter: 5 yrs
Kategorie: Abfallwirtschaft

Die Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung

LAGA-Mitteilung 34 als Orientierungshilfe bei der Anwendung der Regelung veröffentlicht


In Kapitel 1 dieser Vollzugshilfe geht es um Begriffsbestimmungen und grundsätzliche Erläuterungen. Der Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung und Ausnahmen davon werden nochmals präzisiert. Die Vollzugshilfe führt aus, dass die Gewerbeabfallverordnung in erster Linie die Pflichten der Ersterzeuger (produzierende Betriebe, Selbständige, Dienstleister, Handel, Verwaltungen, öffentliche und private Einrichtungen) konkretisiert.

Ebenso wird erklärt, was unter „weiteren, nicht in Kapitel 20 der AVV aufgeführten gewerblichen Siedlungsabfällen“ zu verstehen ist. Anhand der Herkunft der Abfälle wird die Abgrenzung zwischen gewerblichen Siedlungsabfällen und Abfällen aus privaten Haushalten festgelegt.

Kapitel 2 widmet sich den gewerblichen Siedlungsabfällen. Es werden genauere Festlegungen zu den Ausnahmen von der getrennten Sammlung getroffen und erläutert, unter welchen Umständen die technische Unmöglichkeit bzw. die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der getrennten Sammlung gegeben sind. Hilfreich ist hier, dass der Begriff „sehr geringe Menge“ als Beispielfall für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Getrenntsammlung mit 50 kg Gewerbeabfällen/Woche und 10 kg/Woche für die Einzelfraktionen pro Erzeuger festgelegt wird.

Kapitel 3 befasst sich mit der Trennung von Bau- und Abbruchabfällen. Der Umgang mit bestimmten Abfallfraktionen, z.B. Metallen einschließlich Legierungen, Kunststoffen und Holz wird beschrieben. Zudem weist dieses Kapitel auf den besonderen Stellenwert der getrennten Sammlung von gipsbasierten Platten hin. Verbundplatten mit POP-haltigen Dämmstoffen dürfen nicht dem Recycling zugeführt werden.

Als mögliche Begründungen für Ausnahmen von der getrennten Sammlung gelten laut Kapitel 3 der Vollzugshilfe z. B. fehlender Platz für getrennte Sammelbehälter auf der Baustelle, aber auch statische und technische Probleme beim Rückbau. Wirtschaftlich unzumutbar kann die getrennte Sammlung auch sein, wenn die Abfälle eine starke Verschmutzung aufweisen, was hier genauer beschrieben wird.

Die technischen und organisatorischen Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen werden im Kapitel 4 erläutert. Es wird betont, dass es sich bei den Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen um Mindestanforderungen handelt, d. h. die Vorsortierung per Hand oder mit dem Bagger als alleinige Vorbehandlung werden ausgeschlossen. Allerdings ist eine Baggervorsortierung als vorgeschaltete Anlage möglich.

Weitere Themen in Kapitel 4 sind die Kaskadenvorbehandlung, die Bestätigung der ordnungsgemäßen technischen Ausstattung und des ordnungsgemäßen Betriebs durch den Betreiber der Vorbehandlungsanlage, die Eigen- und Fremdkontrolle und das Betriebstagebuch. Anhand von Berechnungsformeln und einer schematischen Darstellung wird die Berechnung der Sortier- und Recyclingquoten bei Kaskadenvorbehandlung erklärt.

Alle weiteren Inhalte der LAGA-Vollzugshilfe M34 finden Sie im Originaltext, abrufbar im Internet unter folgender Adresse:

https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html.

Dipl.-Ing. Peter Herger, Dipl.-Ing. Lysett Metzkes, GUT

 


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