12.12.2014 Alter: 9 yrs
Kategorie: EEG, Umweltrecht

Die Besondere Ausgleichsregelung 2014

Neue Regelungen seit 01. August 2014


Mit den Änderungen der Gebührenverordnung zur Besonderen Ausgleichsregelung soll die EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen gedeckelt werden, um diesen Unternehmen internationale bzw. intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Nach den Neuerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Unternehmen seit dem 01. August 2014 dazu verpflichtet, neben der Wirtschaftsprüferbescheinigung, als Nachweis zur Bruttowertschöpfung einen geprüften vollständigen handelsrechtlichen Jahresabschluss inklusive Prüfungsbericht einzureichen. Grund dafür ist, dass die Wirtschaftsprüferbescheinigung auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses zu erstellen ist und der Nachweis der Bruttowertschöpfung eine besondere Bedeutung erlangt. Letztere gibt  Auskunft darüber, ob ein Unternehmen einen bestimmten Anteil seiner Stromkosten zur Bruttowertschöpfung (sprich Stromkostenintensität) erreicht hat und dient als Messwert des Höchstbetrags, den ein Unternehmen an EEG-Umlage bezahlen muss. Für das Antragsjahr 2014 akzeptiert das BAFA noch freiwillig geprüfte Jahresabschlüsse mit nicht gesiegeltem Bestätigungsvermerk.

Sämtliche Antragsunterlagen müssen jedes Jahr über das Online-Portal ELAN-K2 der BAFA ausgefüllt und eingereicht werden. Der Antragsteller wird nach der Registrierung durch die Formulare geführt.
Eine Auflistung der Gebühren bei Antragstellung können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einsehen. Die potenziellen Einsparungen sind trotz der erhöhten Gebühren groß.

Miriam Beyers, GUT


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