09.12.2020 Alter: 3 yrs
Kategorie: GUT informiert aktuell, In eigener Sache , Umweltrecht, Wasserrecht

Gutachter für AwSV-Anlagen


Nach Wasserhaushaltsgesetz und der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ müssen Anlagen nach Gefähr­dungsstufe B, C und D einmalig oder regelmäßig durch einen Sachverstän­digen nach AwSV geprüft werden, um mögliche Mängel an diesen Anlagen feststellen zu können.

Hierzu hat sich Herr Herger im Sommer diesen Jahres durch die GUT Cert Aka­demie zum Sachverständigen ausbilden lassen.

Basis für die Ausbildung ist u.a. neben dem Besuch einer Weiterbildungsveran­staltung die entsprechende Erfahrung im Umgang mit AwSV-Anlagen in der Industrie und im Gewerbe.

Neben der Vermittlung der rechtlichen und technischen Grundlagen wurden im Rahmen der Schulung auch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission durch­geführt. Den willkommenen Abschluss bildete eine gemeinsame Begutachtung einer Biogasanlage durch alle Teilnehmer mit erfahrenen Sachverständigen, so dass hier am Praxisbeispiel Ergebnisse ausgetauscht und Bewertungen diskutiert werden konnten.

Peter Herger, GUT


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GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH

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