13.12.2017 Alter: 6 yrs
Kategorie: Nachhaltigkeitsmanagement, Startseite

Das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz wurde veröffentlicht

Der Kreis der betroffenen Unternehmen ist aber viel größer als im Gesetz genannt.


Nachhaltigkeit steht für viele Unternehmen und auch für den Gesetzgeber zunehmend im Vordergrund. Insbesondere Großunternehmen von „öffentlichem Interesse“ werden für das Berichtsjahr 2017 verpflichtet, einen Nachhaltigkeits- bzw. CSR-Bericht neben dem Lagebericht zu veröffentlichen. Dies setzt voraus, dass solche Unternehmen etwas zu berichten haben. Ansonsten muss unter Berücksichtigung der sogenannten „Comply or Explain“-Regelung im Bericht geklärt werden, warum nichts zu berichten ist. Obwohl diese Verpflichtung eher eine Minderzahl von Unternehmen betrifft, bestehen darin sowohl Chancen als auch Risiken für die anderen Glieder der Lieferkette.

Diese 500 bis 600 Unternehmen in Deutschland sitzen in der Regel an der Spitze einer sehr komplexen Lieferkette. Die Henkel AG hat sich z. B. zu einer 100-prozentigen Vermeidung von Abholzung verpflichtet. Das Unternehmen selber betreibt keine Forstwirtschaft, sondern kauft lediglich Großmengen an Palmölderivaten ein. Demnach muss Henkel diese Selbstverpflichtung an seine Lieferanten übertragen. Auch die Lieferanten betreiben i. d. R. selbst keine Plantage, sondern verarbeiten Palmkerne nur weiter. Demzufolge müssen die Verpflichtungen nochmals übertragen werden. Somit kaskadiert die Verpflichtung zur 100-prozentigen Vermeidung von Abholzung durch die gesamte Lieferkette bis hin zum Plantagenbetreiber. Doch nach der CSR-Richtlinie reicht die einfache Übertragung der Pflichten nicht aus, denn das Gesetz setzt eine Bedingung zur Durchführung von Due-Diligence voraus. Danach muss Henkel selber beim Plantagenbetreiber prüfen können, ob die Anforderungen an die Abholzung eingehalten wurden.

Die Bedeutung solcher Verpflichtungen, sei es im Bereich Abholzung, Wasserverbrauch, CO2-Emissionen, Korruptionsbekämpfung, Artenschutz,  Kinderarbeit usw., nahm in den letzten Jahren deutlich zu, auch unabhängig von der CSR-Richtlinie, weil Unternehmen von sich aus beginnen, nachhaltig zu handeln. Mit der Umsetzung der Richtlinie werden allerdings auch die Unternehmen, die sich bislang nicht ernsthaft mit dem Thema CSR auseinandergesetzt haben, gezwungen, zu agieren und darüber an die Öffentlichkeit zu berichten.

Klar ist, dass die wichtigsten Marktakteure Deutschlands die CSR-Anforderungen nicht nur an ihre Lieferanten, sondern auch an ihre Unterlieferanten erhöhen werden.

Doch diese zwangsläufige Erweiterung der CSR-Verpflichtungen auch für kleinere und mittelständische Unternehmen ist nicht unbedingt nachteilig. In unserer heutigen Zeit sind Aspekte wie Nachhaltigkeit, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Klimaschutz und Sozialengagement nicht mehr einfach vom wirtschaftlichen Erfolg zu trennen. Derzeit gibt es einen breiten internationalen Forschungsmaterialbestand darüber, dass die Nachhaltigkeits- bzw. CSR-Leistung eines Unternehmens in direktem Bezug zu seiner wirtschaftlichen Leistung steht. Jedes Unternehmen, vom kleinen Familienbetrieb bis hin zum Weltkonzern, kann von ausgeprägten CSR-Aktivitäten profitieren, z.B. in Bezug auf:

  • Marktzugang,
  • Mitarbeiterbindung und Zugang zu Spitzentalenten,
  • Verbraucherbeziehungen,
  • öffentliche Auswirkung,
  • Risikominderung und
  • Zugang zu Förder- und Finanzierungsmitteln.

Falls Sie mehr über die Chancen für Ihr Unternehmen im Bereich CSR wissen wollen, sprechen Sie uns an

Robert Atkinson M.Sc., GUT


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