In der Ausgabe 12/2012 informierten wir Sie bereits über einige Änderungen im bundesdeutschen Immissionsschutzrecht nach Inkrafttretender IED-Richtlinie der EU. Dazu wurde nun das Gesetz zur Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie am 12.04.2013 veröffentlicht (BGBI 2013 Teil I Nr. 17 vom 12.04.2013, S. 734). Das neue Gesetz zieht vor allem Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie im Umweltschadensgesetz nach sich.
Die wohl umfassendste Änderung ergibt sich hinsichtlich der Anforderungen an Genehmigungsverfahren nach BImSchG für Neuanlagen und wesentliche Änderungen von IED-Anlagen. Die Einteilung der Anlagen nach Tätigkeiten befindet sich im Anhang 1 der IED. Trifft für Ihre Anlage die Bezeichnung IED-Anlage zu, muss in Zukunft ein Ausgangszustandsbericht (AZB) erstellt werden. Die IED formuliert diese Pflicht wie folgt: „Werden im Rahmen einer Tätigkeit relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt, so muss der Betreiber mit Blick auf eine mögliche Verschmutzung des Bodens und Grundwassers auf dem Gelände der Anlage einen Bericht über den Ausgangszustand erstellen und diesen der zuständigen Behörde unterbreiten, bevor die Anlage in Betrieb genommen oder die Genehmigung für die Anlage erneuert wird, und zwar erstmals nach dem 7. Januar 2013“ (Art. 22 Abs. 2 IED).
Derzeit offen ist jedoch die Definition von „relevanten gefährlichen Stoffen“. Insgesamt bedeutet dies, dass zusätzlich Boden- und Grundwassergutachten angefertigt werden müssen, um eine Beurteilung der Umweltsituation vor der Maßnahme und während der Umsetzung zu ermöglichen. Grundsätzlich gibt es zwei Stufen für die Pflicht zur Erstellung eines AZB:
Ein wichtiges Augenmerk bei der Umsetzung der neuen IED-RL wurde auf die „Beste verfügbare Technik“ (BVT) gelegt. Diese wird über die BVT-Merkblätter und die sich daraus ergebenden BVT-Schlussfolgerungen für die Anlagenbetreiber relevant.
Die BVT-Merkblätter sollen voraussichtlich in einem Turnus von nicht mehr als 8 Jahren aktualisiert werden. Nach Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerung haben IED-Anlagenbetreiber 4 Jahre Zeit, um diese BVT in ihrer Anlage zu implementieren.
Auf der Internetseite des Umweltbundesamts befindet sich hierzu eine Übersicht über die aktuellen BVT-Merkblätter (http://www.bvt.umweltbundesamt.de/sevilla/kurzue.htm).
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung der IED-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.