Seit vielen Jahren führt die GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH bei Ihren Kunden Energie-Audits nach DIN EN ISO 16249 durch; zudem ist Herr Herger als Energieberater für den Mittelstand von der BAFA anerkannt.
Aufrechterhaltung der Qualifikation durch Fortbildung
Hierfür ist erforderlich, dass sich die Auditoren und Energieberater regelmäßig fortbilden, z.B. alle zwei Jahre eine anerkannte Schulung mit 16 Unterrichtseinheiten besuchen. Die dabei erworbene Qualifikation muss bei der BAFA eingereicht werden und untermauert die Anerkennung.
Herr Dr. Freise und Herr Herger haben daher in diesem Jahr eine BAFA-anerkannte Weiterbildung „Vom Carbon Footprint zur Klimaneutralität“ bei der GUT Cert Akademie besucht, mit der sie zu „Klimamanagementbeauftragten“ ausgebildet wurden.
Schwerpunkt der zweitägigen Weiterbildung war die Schulung zur Erarbeitung von unternehmensgebundenen Carbon Footprints (CCF) und produktbezogenen Carbon Footprints (PCF).
Methoden zur Berechnung des CCF und des PCF
Im Mittelpunkt des Seminars stand neben der Vorstellung und Umsetzung der Berechnungsmethoden der verschiedenen Carbon Footprints nach GHG-Protokoll, DIN EN ISO 14064 (unterschieden in „from cradle to grave“ oder „from cradle to gate“ und unterteilt nach Scope 1, 2 und 3) und DIN EN ISO 14067 auch die Erläuterung der Anforderungen, Normen und Konzepte zur Klimaneutralität.
Wesentliche Grundlage zur Bewertung der Klimaneutralität sind die PAS 2060 und die ISO 14068. Auch das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz sind eine wichtige Rahmenbedingung.
Peter Herger, GUT