Am 01.01.2021 beginnt der nationale Zertifikatehandel für Brennstoff- emissionen. Das entsprechende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) trat bereits am 12.12.2019 in Kraft.
Dieses bildet die Basis für den nationalen Handel mit Zertifikaten für fossile Emissionen aus Brennstoffen. Es dient als Ergänzung zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS), da dieser die Emissionen aus Brennstoffen nicht direkt bepreist.
Anzuwenden ist das Gesetz von Brennstoff-Inverkehr-Bringern. Das bedeutet, dass grundsätzlich diejenigen mit dem CO2-Preis beaufschlagt werden, die (einen) Brennstoff(e) veräußern.
Anzunehmen ist, dass die entstehenden Mehrkosten auf die Verbraucher der Brennstoffe umgeschlagen werden. Eine Doppelbelastung durch beide Handelssysteme soll jedoch ausgeschlossen werden, notfalls im Nachhinein durch eine entsprechende Kompensation.
Wie im EU-ETS wird der nationale Emissionshandel über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgewickelt werden. Dort sind u.a. Überwachungspläne und jährliche Emissionsberichte (analog zum EU-ETS) einzureichen.
Die Preisentwicklung gestaltet sich jedoch anders als im EU-ETS. Unterteilt ist diese in die Festpreisphase in den ersten fünf Jahren und die Versteigerungsphase im Anschluss.
2021 soll die Tonne CO2 25 € kosten, bis 2025 wird der Preis dann sukzessive auf 55 € pro Tonne erhöht. Für 2026 wird ein Preiskorridor von mindestens 55 € bis maximal 65 € pro Tonne gelten und ab 2027 soll sich der Preis dann frei am Markt bilden. In den ersten beiden Jahren 2021 und 2022 gilt das Gesetz vorerst nur für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Die Emissionen der anderen Brennstoffe werden erst ab 2023 bepreist.
Tilla Kabir, GUT