20.12.2016 Alter: 7 yrs
Kategorie: EMAS, Umweltmanagement, Managementsysteme, Genehmigungsmanagement

20 % Gebühreneinsparung durch EMAS bei BImSchG-Genehmigungsverfahren

Erleichterungen für EMAS-Unternehmen unter anderem auch bei Berichts- und Dokumentationspflichten und der Anordnung von Betriebsbeauftragten


Mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz  des Landes Brandenburg vom 22. November 2011, zuletzt geändert am 27. Juni 2014, wird Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, bei BImSchG-Genehmigungsverfahren bis zu 20 % der Genehmigungsgebühren einzusparen.

Der Betreiber muss dazu ein Umweltmanagementsystem nach EMAS aufbauen und erfolgreich durch einen Umweltgutachter validieren lassen. Die Standortregistrierung durch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer muss dann an die zuständige Behörde gemeldet werden. So können in Bezug auf die Genehmigungsgebühren erhebliche Kosten eingespart werden, sodass das Umweltmanagementsystem nach EMAS an Attraktivität gewinnt.

Durch den Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug vom 29.11.2005 zugunsten von Betrieben, die ein Umweltmanagementsystem gemäß „EG-Verordnung 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung (EMAS)“ eingeführt haben, können die validierten Standorte und Organisationen ebenso weitere Erleichterungen nutzen, wie die Verminderung von Berichts- und Dokumentationspflichten oder den Verzicht auf die Anordnung von Betriebsbeauftragten. Dies erfolgt auf Basis der Einschätzung des Ministeriums, dass „EMAS-Betriebe … einen anspruchsvollen Beitrag zum Umweltschutz, der über das gesetzliche Maß hinausgeht,“ leisten.

Die GUT Unternehmens- und Umweltberatung unterstützt Unternehmen gerne bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS in allen Phasen eines Unternehmens bzw. Standortes

Dipl.-Ing. Peter Herger, GUT


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