Insbesondere Unternehmen, die aufgrund des Carbon-Leakage-Risikos kostenlose Zertifikate erhalten, müssen nun tätig werden.
Insbesondere Unternehmen, die aufgrund des Carbon-Leakage-Risikos kostenlose Zertifikate erhalten, müssen nun tätig werden. Ob Ihr Unternehmen das Recht auf kostenlose Zertifikate hat, können Sie dem Anhang des Beschlusses der EU-Komission vom 15.02.2019 entnehmen: https://www.karlsruhe.ihk.de/blob/kaihk24/innovation/energie/KlimaschutzEmissionshandel/Emissionshandel_aktuell/Aktuelle-Meldungen/4346318/95ef1a2758f95d50c7dc4d35e2d6f1c6/Delegierter-Beschluss-CL-2021-2030-Anhang-data.pdf.
Die 10-jährige Handelsperiode wird in zwei Zuteilungsperioden (2021 – 2025 und 2026 – 2030) aufgeteilt. Der verifizierte Zuteilungsantrag für die erste Zuteilungsperiode muss bis 29.06.2019 bei der DEHSt vorliegen. Anträge sind im Formular Management System (FMS) zu erstellen und über die virtuelle Poststelle (VPS) zu übermitteln. Bei einem verspätet eingereichten Antrag besteht kein Anspruch auf kostenlose Zuteilung.
Informationen für die Erstellung des Zuteilungsantrages finden Sie in den Leitfäden auf der Internetseite der DEHSt zur 4. Handelsperiode.
Korrekt und pünktlich erstellte Zuteilungsanträge sind die Basis für die Erteilung von kostenlosen Zertifikaten und führen damit zu einer erheblichen Kosteneinsparung für das Unternehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres Zuteilungsantrags für die 4. Handelsperiode. Ansprechpartner ist Herr Dr. Ralf Freise.
Link zu den Rechtsvorschriften und Guidance Documents: https://www.dehst.de/DE/Als-Betreiber-teilnehmen/Anlagenbetreiber/2021-2030/Zuteilung-2021-2030/zuteilung-2021-2030-node.html
Link zu den Leitfäden der DEHSt: https://www.dehst.de/DE/Als-Betreiber-teilnehmen/Anlagenbetreiber/2021-2030/Zuteilung-2021-2030/Zuteilungsantrag/zuteilungsantrag-node.html
Kathrin Zentmaier M.Sc., GUT