08.03.2016 Alter: 8 yrs
Kategorie: Umweltrecht, Wasserrecht

Neue Regelungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Bundeseinheitliche Regelung kurz vor dem Inkrafttreten


Aus den 16 ländereigenen Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen soll eine bundeseinheitliche Regelung, die AwSV, geschaffen werden. Diese soll den Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dazu verpflichten, die Stoffe entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) einzustufen.

Im Falle von Havarien müssen zudem geeignete Rückhalteeinrichtungen, Alarmierungssysteme und Überfüllsicherungen vorgehalten werden. Weitere Betreiberpflichten sind die regelmäßige Prüfung der Anlage durch Sachverständige sowie die Wartung durch Fachbetriebe.

Von der bundeseinheitlichen AwSV sind alle Anlagen betroffen, in denen  mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Der entstehende Handlungsbedarf wird in jedem Bundesland unterschiedlich ausfallen. Nach Inkrafttreten der neuen AwSV ist mit einer Erleichterung zu rechnen: Oberirdische Anlagen, die sich außerhalb von Schutzgebieten befinden, sind von den Anforderungen der neuen AwSV ausgenommen, wenn diese ein Volumen von weniger als 220 l flüssige Stoffe oder weniger als 200 kg feste oder gasförmige Stoffe vorweisen. Dies ist unabhängig von der Wassergefährdungsklasse der Stoffe, mit denen in der Anlage umgegangen wird. Zu den neuen Anforderungen gehört ebenso die Anlagendokumentation, die u.a. Angaben zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlage, zu den eingesetzten Stoffen sowie zu Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen enthalten muss.

Seit Juli 2015 befand sich die Verordnung im Notifizierungsverfahren der Europäischen Union. Innerhalb des Verfahrens gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, in der Deutschland die technische Vorschrift nicht umsetzen konnte. Die Frist endete am 21.10.2015. Da bislang keine Einwände bekannt sind, ist damit zu rechnen, dass die bundeseinheitliche VAwS Ende 2015 oder Anfang 2016 in Kraft tritt.

Isabell Fritsch M.Eng.


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