13.12.2018 Alter: 5 yrs
Kategorie: Umweltrecht

Neuer Referentenentwurf zur TA Luft veröffentlicht

Bereits 2017 sollte die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschlossen werden.


Der erste Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 wurde kritisiert und deshalb überarbeitet. Nach dem Regierungswechsel erfolgten nun weitere Änderungen, die am 16. Juli 2018 in einem neuen Entwurf veröffentlicht wurden.

Die TA Luft ist die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und somit das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den Stand der Technik für über 50.000 Anlagen in Deutschland fest. Der Stand der Technik hat sich seit der ersten Novellierung aus dem Jahr 2002 weiterentwickelt. Notwendige Änderungen ergeben sich aus der Umsetzung von EU-Regelungen in nationales Recht. Dazu zählen die Durchführungsbeschlüsse der EU zu den BVT-Schlussfolgerungen auf Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) und viele darin enthaltene Vorsorgeanforderungen.

Unverändert zum vorherigen Entwurf bleibt, dass die Geruchsimmissions-Richtlinie, kurz GIRL, als Anhang zur TA Luft aufgenommen werden soll. Die zuvor verringerten Bagatellmassenströme wurden teilweise wieder erhöht, z. B. für Schwefeloxide auf 15 kg/h (Ist 20 kg/h, Entwurf 2017 1,4 kg/h) sowie für Stickstoffoxide auf 15 kg/h (Ist 20 kg/h, Entwurf 2017 1,6 kg/h). Zudem ergaben sich viele Änderungen in dem Kapitel 5.4 „Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten“, in dem die Anforderungen an die speziellen Anlagenarten festgeschrieben sind.

Auch bei den Emissionen zu besonders gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bzw. solche mit Verdacht auf entsprechende Wirkungen) wurden die Anforderungen in der TA Luft angepasst.

Um die Stickstoffdepositionen und die Bioaerosolimmissionen zu berücksichtigen, wurden zudem weitere neue Bestandteile im Referentenentwurf von 2018 aufgenommen. Das sind zum einen die Anforderungen an die Geruchsimmissionen und zum anderen verfahrenslenkende Anforderungen an die FFH-Richtlinie (zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen).

Die novellierte TA Luft wird voraussichtlich 2019 in Kraft treten. Die daraus entstehenden Anforderungen für die Anlagenbetreiber sind je nach Anlagentyp weitreichend. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen.

Isabell Dietzmann M.Eng., Katharina Maaß, GUT


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