30.08.2019 Alter: 5 yrs
Kategorie: Abfallwirtschaft

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der EU

Veröffentlichung am 6. August 2019 durch das BMU


Anlass für die Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die geänderte Abfallrahmenrichtlinie (durch die Richtlinie 2018/851/EU geänderte Fassung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) und die Einweg-Kunststoff-Richtlinie (Richtlinie 2019/904/EU).

Derzeit erarbeiten die beteiligten Kreise Ihre Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf, die bis zum 9. September 2019 einzureichen sind. Der Kabinettsentwurf soll bis Februar 2020 vorliegen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Juli 2020 abzuschließen. Weitere Informationen sowie eine Lesefassung des Referentenentwurfs finden Sie unter https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-umsetzung-der-abfallrahmenrichtlinie-der-europaeischen-union/.


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