KMU unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 (es sei denn, sie sind ein "verbundenes Unternehmen"). Dennoch lohnt sich auch für diese Unternehmen ein Energieaudit, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren.
Im Energieaudit werden der Energieeinsatz und der Energieverbrauch des Unternehmens systematisch betrachtet. Ziel ist es, Energieeinsparmaßnahmen zu identifizieren und wirtschaftlich zu bewerten. Die bewerteten Maßnahmen werden in Form eines Abschlussberichts dargestellt. Eine Umsetzungspflicht der Maßnahmen besteht nicht. Der Energieauditprozess untergliedert sich in 7 Stufen. Im Einleitenden Kontakt sind Ziele und Umfang des Energieaudits sowie Anwendungsbereich, Datenverfügbarkeit und Untersuchungstiefe festzulegen.
Im zweiten Schritt muss die Aufstellung und Abstimmung des Projektplans erfolgen. Ebenso sind in diesem Schritt alle Daten und Informationen über die energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen zu erfassen und ggf. Messungen durchzuführen. Im nächsten Schritt ist der Außeneinsatz angesetzt mit dem Ziel, sich ein genaues Bild über den energetischen Zustand des zu auditierenden Objektes zu verschaffen. Auf Grundlage dessen sollen Energieeinsparmaßnahmen abgeleitet werden. Während des Außeneinsatzes können Messungen vorgenommen werden. Zudem steht das Nutzerverhalten der Mitarbeiter im Fokus. Im fünften Schritt ist die Energiedatenanalyse durchzuführen mit dem Ziel, Energiesparpotenziale abzuleiten und ein Einsparkonzept zu erstellen. Mithilfe von Investitions- und Amortisationsrechnungen sind die Maßnahmen wirtschaftlich zu bewerten. Im Energieauditbericht werden die Ergebnisse transparent, schlüssig und nachvollziehbar dargestellt. Ziel des Berichtes sind die Zusammenfassung und Dokumentation des Energieaudits sowie eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz. Im letzten Schritt erfolgt die Übergabe und Vorstellung des Energieauditberichts bei der Geschäftsführung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA) stellt für KMU finanzielle Förderungen zur Durchführung von Energieaudits bereit. Es werden Beratungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf (Nutzerverhalten) sowie industrielle oder gewerbliche Anlagen gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jährlichen Energiekosten der Unternehmen:
jährliche Energiekosten | Förderung in % | maximaler Förderbetrag |
≤ 10.000 EUR | 80 | 800 EUR |
> 10.000 EUR | 80 | 8.000 EUR |
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Energieaudits sowie beim Beantragen möglicher Fördermittel.
Isabell Fritsch M.Sc., Dr. Ralf Freise, Dipl.-Ing. Peter Herger