Wir organisieren diese Schulung als Kombination zwischen einer viertägigen Schulung für leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben und einem eintägigen Ergänzungsmodul. Auch für Abfallbeauftragte ist anschließend alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgeschrieben. Auch hier bietet die GUT zu vielen Terminen im Jahr einen zwei-tägigen Lehrgang an.
Die neue Abfallbetriebsbeauftragten-Verordnung vom 02.12.2016 schreibt eine Anerkennung der Lehrgänge durch die zuständige Behörde vor.
Für beide Veranstaltungen hat die GUT von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf Basis der neuen Abfallbetriebsbeauftragten-Verordnung eine bundesweit gültige Zulassung erhalten.
Dipl.-Ing. Peter Herger, GUT