13.12.2017 Alter: 6 yrs
Kategorie: EnMS, Startseite

Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:

Nachweis zur Verbesserung der energetischen Leistung ist jetzt Pflicht!


Im Herbst 2017 ist die ISO 50003 in Kraft getreten, die die Anforderungen an Zertifizierungsgesellschaften von Energiemanagementsystemen gemäß ISO 50001 neu regelt. Die dort aufgeführten Anforderungen gelten mittelbar dann natürlich auch für die zu zertifizierenden Energiemanagementsysteme in den jeweiligen Unternehmen.

Dabei geht es insbesondere um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Dauer der externen Audits und um die Nachweisführung zur fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung durch das Unternehmen. In diesem Artikel geht es schwerpunktmäßig um das Thema der Nachweisführung.

Betroffen sind hiervon alle Unternehmen, die eine Erstzertifizierung ab Oktober 2017 anstreben oder eine Rezertifizierung ab dem genannten Termin durchführen lassen. Bei Überwachungsaudits gelten diese Anforderungen noch nicht.

Unter Punkt 5.9 der ISO 50003 heißt es: „Während des Re-ZertifizierungsAudits muss die Zertifizierungsstelle die erforderlichen Auditnachweise überprüfen, um zu bestimmen, ob vor der Re-Zertifizierungsentscheidung eine fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachgewiesen wurde oder nicht. Das Re-Zertifizierungs-Audit muss sämtliche wesentlichen Veränderungen bei Einrichtung, Ausrüstung, Systemen oder Prozessen mit einbeziehen. Die Bestätigung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig.“

Zukünftig muss der Auditor vor Ort Nachweise für die fortlaufende Verbesserung der energetischen Leistung einsehen, prüfen und mit seinem Prüf-
ergebnis im Auditbericht an die Auditierungsgesellschaft weiterleiten. Im Rahmen der Zertifizierungsentscheidung sind diese Nachweise auch von der Zertifizierungsgesellschaft zu prüfen. Damit wird eine "wohlwollende " Beurteilung durch den Auditor vor Ort zukünftig ausgeschlossen. Gleichzeitig steigen aber die Verantwortung und vermutlich auch die Haftung der Zertifizierungsgesellschaft erheblich an.

Zukünftig sind bei allen Betrachtungen im Unternehmen zum Thema Energie weiterhin sämtliche Veränderungen bei Einrichtungen, Ausrüstungssystemen oder Prozessen zu berücksichtigen, wenn sie sich auf den Energieverbrauch auswirken. Diese werden vermutlich den Umfang und die Tiefe der Untersuchungen und Bewertungen in vielen Unternehmen erheblich erweitern.

Die Grundlage für die Beurteilung der Verbesserung sind die auf bestimmte energetische Basen bezogenen Energieleistungskennzahlen EnPIs. Als Hilfestellung für die Unternehmen zur Ermittlung der EnPIs wurden die ISO 50006 und die ISO 50015 entwickelt. In der 50006 finden sich allgemeine Grundsätze und Leitlinien zur Messung der energiebezogenen Leistung unter Nutzung von energetischen Ausgangsbasen EnBs und Energieleistungskennzahlen EnPIs.In der zurzeit noch als Entwurf vorliegenden 50015 werden allgemeine Grundsätze und Leitlinien zur Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen behandelt.

Aus den Leitfäden wird ersichtlich, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, um die Verbesserung im Vergleich zur energetischen Ausgangsbasis nachzuweisen.

Bezogen auf eine energetische Basis sind zukünftig grundsätzlich die Einflussfaktoren und die Wirkung von technischen oder sonstigen Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der energe-
tischen Leistung durch Messungen und/oder statistische Analysen einschließlich Fehlerbetrachtung und Vorliegen von Signifikanz quantitativ nachzuweisen.

Diese Anforderungen sind wesentlich konkreter und tiefergehend als in der Vergangenheit. Daher sind alle Unternehmen gut beraten, ihre gesamte Planung zur Energiedatenerfassung insgesamt sowie die einzelnen maßnahmenbezogenen Mess- und Verifizierungsplanungen zu überdenken bzw. neu zu entwickeln.

Besondere Bedeutung kann hierbei der multivariaten Regressionsanalyse zukommen (lineares Regressionsmodell), da es mit dieser Methode möglich ist, Einflussfaktoren quantitativ zu identifizieren sowie auch die entsprechenden notwendigen statistischen Nachweise zu führen, wie z.B. das Signifikanzniveau bzw. die Fehlerbreiten.

Die GUT hat sich intensiv in diesen Bereich eingearbeitet und steht gern unterstützend zur Seite.

Dr. Ralf Freise, GUT


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