Die Einsparung von Energie und die effiziente Nutzung der Ressourcen sind aus unserer Sicht derzeit die prägenden Themen in der Wirtschaft und der Öffentlichkeit.
Um stromintensiven Betrieben den Aufbau eines Energiemanagementsystems zu erleichtern, bietet der Gesetzgeber diesen Firmen die Möglichkeit der anteiligen Rückvergütung nach § 41 des EEG und der Rückvergütung eines Stromsteueranteils, wenn sie ein solches System einführen.
Mittlerweile ist die bisher geltende Norm für Energiemanagementsysteme, die DIN EN 16001, durch die weltweit gültige Norm DIN EN ISO 50001:2011 (Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung) ersetzt worden.
In der DIN EN ISO 50001 werden die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem definiert, wodurch Unternehmen in der Lage sind, ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern.
Diese neue Energiemanagementnorm ist eng an die ISO 14001 (Umweltmanagement) angelehnt, sodass die Integration in ein bestehendes Managementsystem möglich ist.
Schwerpunkte der genannten Norm sind eine systematische Verbrauchserfassung, die Definition von strategischen und operativen Energieeinsparzielen und die Identifikation von Einsparpotenzialen.
Bestandteil ist auch das konsequente Controlling der Umsetzung der Energieeinsparziele und der Maßnahmen mit einer Managementbewertung.
Mit Projektbeginn werden eine umfassende, systematische Bestandsaufnahme der Energieströme des Betriebs erarbeitet und deren Ergebnisse dokumentiert. Bei der Energieeinsatzanalyse mit absoluten und prozentualen Einsatzmengen werden auch die Bilanzgrenzen, die Messsysteme und die Anforderungen an die Messgenauigkeit festgelegt. Die Energieverbrauchsanalyse berücksichtigt die Energiedaten aller energieverbrauchenden Anlagen und Geräte der Produktions- und Nebenanlagen. Hierbei können Verbraucher, die nach Funktion und Energieverbrauch gleichartig und von untergeordneter Bedeutung für das Unternehmen sind, zusammengefasst werden. Für gängige Geräte kann von einer kontinuierlichen Messung abgesehen werden. Große Verbrauchsanteile müssen gemessen; kleine können geschätzt werden.
Dipl.-Ing. Peter Herger, GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
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