Auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes und weiterer Regelungen ist die Bestellung von Betriebsbeauftragten bzw. von Fachkräften für Arbeitssicherheit erforderlich.
Die Betriebsbeauftragten beraten und unterstützen den Unternehmer oder die Geschäftsführung in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Umweltbereich bzw. in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Auch den Mitarbeitern stehen die Betriebsbeauftragten als fachlich kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen an, in Ihrem Unternehmen als externer Beauftragter die Aufgaben als
zu übernehmen.
Dabei unterstützen wir Sie zunächst bei der Prüfung der Notwendigkeit eines oder mehrerer Betriebsbeauftragter und anschließend ggf. bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden und übernehmen dann die gesetzlich geregelten Aufgaben und weitere Tätigkeiten nach Wunsch des Unternehmers.