Vielfach bedürfen Investitionen einer behördlichen Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In erster Linie kommt es darauf an, die erforderlichen Genehmigungen zusammenzustellen und miteinander zu verzahnen.
Im Vorfeld sind die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu prüfen.
Auf der Grundlage unserer umfangreichen Erfahrungen übernehmen wir für Sie:
Wichtig ist hierbei für uns vor allem eine enge Abstimmung zwischen dem Vorhabensträger, seinen Fachplanern und den beteiligten Behörden unter unserer Federführung, um ein kostensparendes, zügiges und erfolgreiches Genehmigungsverfahren ermöglichen zu können.
Für komplexe Genehmigungsverfahren stellen wir Genehmigungsmanager zur Verfügung, die sich schwerpunktmäßig um die Abwicklung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens kümmern.