Für kleinere und mittlere Vorhaben und auch bei wesentlichen Änderungen von großen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind auf Basis des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) allgemeine oder standortbezogene Vorprüfungen des Einzelfalls (AVP/SVP) erforderlich.
Mithilfe allgemeiner und standortbezogener Vorprüfungen soll herausgearbeitet werden, ob durch das Vorhaben wesentliche Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Bereits mit einer ersten Abschätzung kann abgeleitet werden, ob für die einzelnen Schutzgüter durch das geplante Vorhaben Belastungen auftreten können, die dann in der AVP oder SVP näher untersucht werden müssen. In Zweifelsfällen können hier auch Gespräche mit den zuständigen Behörden sinnvoll sein.
Unterstützung, die wir Ihnen bieten:
Für größere Vorhaben sind nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Vorhabensträger Unterlagen einzureichen, mit denen die zuständige Behörde die Umweltverträglichkeit des Vorhabens prüfen kann. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist dabei kein eigenes Genehmigungsverfahren, sondern ein unselbstständiger Teil der üblichen Genehmigungsverfahren z. B. nach BImSchG, KrWG oder WHG.
Unsere Leistungen für Sie im Überblick: